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Der Schutzvertrag


Bei aller Tierliebe sind gewisse organisatorische Regelungen trotzdem notwendig.


  • Sie haben sich dafür entschieden, einem Tier ein schönes neues Zuhause zu geben?
  • Sie haben sich auch schon ein Tier ausgesucht?
  • Sie haben sich alle Vor- und Nachteile der Tierhaltung gut überlegt?
  • Ihnen ist bewußt, dass Ihnen Ihr Tier hoffentlich viele Jahre lang ein treuer Begleiter ist, der sicher außerordentlich viel Freude und Spaß bringt aber auch zuweilen Probleme und Kosten verursachen kann? 
Dann kommen wir zum organisatorischen Teil der Vermittlung, dem Schutzvertrag.
Wie der Name schon sagt, dient der Schutzvertrag in erster Linie dem Schutz des Tieres.
In ihm sind wichtige Regelungen bezüglich der Vermittlung, der Haltung und der Weitergabe des Tieres enthalten.

Vertragsbedingungen

§1 Der Übernehmer verpflichtet sich, dass dem Tier jederzeit die artgerechte Unterbringung und Pflege, sowie tierärztliche Versorgung zuteil wird.
Das Tier darf weder in Anbindehaltung gehalten, noch zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich werden Tiere nur abgegeben, wenn sie künftig in Haus oder Wohnung gehalten werden
§2 Sollten sich innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe akute Krankheitssymptome des Tieres zeigen, ist dies unverzüglich dem Übergeber zu melden und notfalls dann das Tier zu einer adäquaten tierärztlichen Versorgung zur Pflegestelle zurück zu bringen.
Anderenfalls haftet der Übernehmer selbst für die ihm entstandenen Tierarztkosten.
§3 Das Tier darf keinesfalls weiterverkauft oder verschenkt werden. Es darf, - wenn es unvermeidlich wieder abgegeben werden muss -, nur mit Rücksprache und vertraglich abgesichert durch pfoetchenrettung.de an einen neuen Übernehmer abgegeben werden.
Bei Rückgabe an pfoetchenrettung.de werden Gebühren i.H.v. EUR 80,- erhoben, die in bar bei Abgabe des Tieres in der ursprünglichen Pflegestelle zu entrichten sind. (Eine Rückgabemöglichkeit an die Pflegestelle muss wegen evtl. Kapazitätsgrenzen vorher mit dieser abgestimmt werden).
§4 Die bei Übergabe des Tieres entrichtete Schutzgebühr kann nach Vertragsabschluss nicht zurückverlangt werden.
§5
Das Einschläfern des Tieres darf (auch im Notfall) nur durch einen Tierarzt erfolgen. Ein mögliches Ableben ist der Organisation pfoetchenrettung.de mit Vorlage einer tierärztlichen Bestätigung innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsabschluss anzuzeigen.
§6 Der Übernehmer verpflichtet sich, mit dem Tier nicht zu züchten, um Überpopulation zu verhindern und damit das bestehende Tierelend nicht weiter zu vergrößern. Kastration wird dringend angeraten, sofern bei der Übernahme nicht bereits schon geschehen.
§7 Sowohl ein Wohnsitzwechsel des Übernehmers, als auch ein Abhandenkommen des Tieres ist pfoetchenretung.de unverzüglich mitzuteilen.
§8 Eine Gewährleistung über den gesundheitlichen Verlauf und die charakterlichen Eigenschaften des Tieres wird nicht gegeben.
§9 Für den Fall, dass ein Vorbesitzer des vermittelten Tieres bekannt wird und Ansprüche auf das Tier erhebt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§10 Die Einhaltung des Vertrages darf durch den Übergeber jederzeit (auch ohne Anmeldung) überprüft werden. Bei Beanstandungen der Tierhaltung - und Zuwiderhandlung trotz einmaliger Abmahnung - kann pfoetchenrettung.de die Rückübertragung des Eigentums am Tier und seine Herausgabe entschädigungslos verlangen.
§11 Der Übernehmer versichert, alle gesetzlichen Auflagen der Tierhaltung zu erfüllen. Ein geeigneter Nachweis zur mietvertraglich erlaubten Haustierhaltung ist dem Übergeber auf Verlangen zu erbringen.
§12 Für den Fall eines schuldhaften, erheblichen Verstoßes gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag, - insbesondere nicht artgerechter Haltung, oder bei vorher nicht mitgeteilter Weitergabe des Tieres -, verpflichtet sich der Übernehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 500,-.
Eine polizeiliche Anzeige wegen möglicher Tierquälerei ist obligatorisch.
§13 Mündliche Nebenabsprachen sind ungültig. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
§14 Die Unwirksamkeit einer Klausel des Vertrages berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.